Gute Nachrichten zum Thema finanzielle Förderung von Kinderwunschpaaren in NRW. Ab Ende August können Paare, die sich einer künstlichen Befruchtung unterziehen müssen einen Antrag beim Land Nordrhein-Westfalen zur finanziellen Unterstützung stellen. Und dies gilt auch für unverheiratete Paare!

NRW unterstützt Kinderwunschpaare finanziell

Endlich hat auch die NRW Landesregierung erkannt, dass Kinderwunschpaare dringend finanzielle Unterstützung brauchen. Deshalb gibt es zukünftig einen Zuschuss vom Land für die Kinderwunschbehandlung. Insgesamt stellt NRW dafür 3,7 Millionen Euro zu Verfügung.

Ab dem 30. August 2019 können Paare online einen Antrag auf Förderung stellen. Sie erhalten dann für den ersten bis dritten Versuch 25% und für den vierten Versuch bis zu 50% ihres Eigenanteils. Zusätzlich gibt es bis maximal 270 Euro Zuschuss für die ersten drei Versuche.  Bedingung ist hierfür, dass das Paar seinen Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen hat und auch die Kinderwunschbehandlung in NRW durchführen lässt.

Welche Krankenkasse übernimmt die künstliche Befruchtung zu 100%?

Künstliche Befruchtung Kosten: Welche Kasse zahlt 75%?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen seit der Gesundheitsreform im Jahr 2004 bei verheirateten Paaren die Hälfte der Kosten einer künstlichen Befruchtung. Die andere Hälfte muss das Paar selbst aufbringen. Weiterhin gelten Altersgrenzen für die Kostenübernahme: Bei Frauen liegt die Altersgrenze zwischen dem vollendeten 25. und vollendeten 40. Lebensjahr, bei Männern zwischen dem vollendeten 25. und vollendeten 50. Lebensjahr. Paare, die nicht verheiratet sind, erhalten überhaupt keinen Zuschuss.

Bitte behalte im Hinterkopf auch das  „Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“! Diese Bund-Länder-Kooperation ist bares Geld wert und es macht vor allem für Paare aus Bundesländern Sinn, deren Förderung geringer ausfällt. Auch Paare, die nicht verheiratet sind, sollten die Höhe der Bundes- und Landesförderung genau recherchieren.

Unverheiratete Paare können Zuschuss in NRW beantragen

Auch unverheiratete Paare können nun endlich Unterstützung beim Land NRW beantragen. Bedingung hierfür ist, dass es sich um eine „verfestigte, nichteheliche Lebensgemeinschaft“ handelt. Ob dies der Fall ist, soll im Gespräch mit dem behandelnden Reproduktionsmediziner geklärt und entsprechend festegehalten werden. Ehrlich gesagt finde ich diese Regelung etwas befremdlich, da ein Mediziner ja eher selten Fachmann oder Fachfrau für Paardynamik ist oder? :-) Aber gut, was wirklich zählt ist, dass es endlich eine Förderung von unverheirateten Kinderwunschpaaren in NRW gibt.

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Förderung von Kinderwunschpaaren in NRW

Weitere Infos zu den genauen Fördervoraussetzungen findest Du auf der Webseite des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.mkffi.nrw.de.

Dort gibt es auch ein FAQ zu allen wichtigen Fragen um die Förderung von Kinderwunschbehandlungen und eine Service-Nummer der Bezirksregierung Münster, die die zuständige Bewilligungsbehörde ist.

Fragen bitte in die Kommentare, ich helfe gerne weiter.

Herzliche Grüße

Silke

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