Kinderwunsch im Rentenalter?

Kinderwunsch im Rentenalter?

Eine 65-jährige Grundschullehrerin aus Berlin hat einen Kinderwunsch und lässt sich im Ausland durch Samen- und Eizellspenden künstlich befruchten.

Die künstliche Befruchtung klappt, Annegret R. ist aktuell mit Vierlingen schwanger.

Wenn die Schwangerschaft und Geburt gut verläuft, wäre die Pädagogin die älteste Vierlings Mutter der Welt.

Kinderwunsch im Rentenalter?

Sind hier moralische Bedenken angebracht?

Ist es vertretbar, einer Rentnerin 4 befruchtete Eizellen einzusetzen, um die Chancen auf eine Schwangerschaft zu erhöhen?

In Deutschland dürfen maximal 3 befruchtete Eizellen eingesetzt werden, die Norm ist das Einsetzen von 2 befruchteten Eizellen.

Sicherlich ist die Frage angebracht, ob dieser Kinderwunsch gut für die Kinder ist.

Eine Vierlings Schwangerschaft ist eine Risikoschwangerschaft, sowohl für die Mutter als auch für die Kinder.

Es drohen Komplikationen beim weiteren Schwangerschaftsverlauf und der Geburt. Mögliche körperliche und geistige Beeinträchtigungen können die Folge sein.

Doch selbst wenn alles komplikationslos verläuft: Kann eine 65 jährige Frau Vierlingen gerecht werden?

Kann sie ihre Kinder auf ihrem Weg ins Leben begleiten und schützen?

Und steht ihr noch genügend Lebenszeit zur Verfügung, um ihre Kinder auf ihrem Weg ins Leben zu begleiten?

Kinderwunsch im Rentenalter

 

Dies ist eine Geschichte, die deutlich mehr Fragen als Antworten entstehen lässt und mich persönlich sehr nachdenklich stimmt.

Was helfen Begrenzungen der modernen Reproduktionsmedizin in Deutschland, wenn es mittlerweile einen Reproduktionstourismus gibt und damit eine Vierlings Schwangerschaft bei einer Rentnerin möglich wird?

Wie ist Deine Haltung zu diesem Thema?

 

Von Silke|2021-04-07T22:28:51+02:00Letzte Änderung: 7. April 2021|

Familiengründung mit Spendersamen

Das DI-Netz bietet zukünftig eigene Vorbereitungsseminare zur Familiengründung mit Spendersamen an.

Hier kommen genauere Informationen:

Familiengründung mit Spendersamen

Informationsseminar „Familiengründung mit Samenspende – unser Weg!?

Die Spendersamenbehandlung ist mehr als eine medizinische Methode. Bevor Paare den Schritt wagen, mit Hilfe einer Samenspende ein Kind zu bekommen, machen sie sich einige Gedanken. Manche sehen einer Samenspende mit leichtem Herzen entgegen, andere finden diese Idee zunächst ziemlich befremdlich. In jedem Fall wollen Paare auf Dauer gut mit dem gewählten Weg leben können.

Falls Sie darüber nachdenken, eine Samenspende zu nutzen, hilft es:

• sich so viel fundierte Information zum Thema zu verschaffen wie möglich, damit Sie Ihre Situation kompetent einschätzen können.

• sich Zeit zu nehmen, die Samenspende gründlich miteinander zu besprechen, damit Sie mögliche Missverständnisse aus dem Weg räumen.

• andere Paare kennen zu lernen, die einen ähnlichen Weg wie Sie hinter sich haben und jetzt in einer ähnlichen Lage sind, damit Sie sich mit dem Thema nicht allein fühlen.

Der Rahmen eines Informationsnachmittags bietet daher eine besonders gute Gelegenheit, sich mit der Samenspende auseinanderzusetzen. Das Seminar soll Ihnen helfen, eine gute Entscheidung für oder gegen die Samenspende zu treffen.

Das Seminar bietet:

• Informationen zu juristischen, medizinischen und psychologischen Aspekten der Spendersamenbehandlung
• Informationen zur Wahl des Arztes, der Samenbank und der Spenderauswahl: Was können Sie beachten?
• Informationen über die Entwicklung von Kindern nach Samenspende: Wie geht es den Kindern? Sollten Sie mit dem Kind später über die besondere Zeugungsart sprechen?
• Hilfestellung bei der Überlegung, ob Sie mit Freunden, nahen Verwandten oder Außenstehenden über die Samenspende sprechen wollen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars erfahren, was Eltern und Kinder persönlich über die Familiengründung mit Spendersamen zu berichten haben.
Dabei soll es genügend Raum geben, sich über eigene Gedanken hinsichtlich der Samenspende auszutauschen.

Ort:

Bielefeld
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Deutschland sind willkommen. Für den Fall einer weiten Anreise sind wir Ihnen gern bei der Organisation einer Unterkunft behilflich.

Zeiten:

Unsere Info-Nachmittage finden vierteljährlich statt. Die nächsten Termine sind:
Samstag, 6.6.2015;
Samstag, 19.9.2015;
Samstag, 28.11.2015

13-18 Uhr, inkl. Pause

Teilnehmerzahl: 8 – 18 Personen

Kosten:

40 Euro pro Person, ermäßigt für Mitglieder von DI-Netz e.V. 15 Euro pro Person
Rücktritt: bis 2 Wochen vor Veranstaltungstermin, 50% Erstattung.

Anmeldung:

Per Post oder via Email an info@di-netz.de.
Bitte geben Sie Ihre Postadresse, evtl. Email und Ihre Telefon-Nummer an.
Die Anmeldung ist rechtsverbindlich, wenn der Teilnahmebeitrag überwiesen wurde. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen nach erfolgreicher Anmeldung.

Seminarleitung:

Claudia Brügge, Jg. 67, Psychologische Psychotherapeutin, BKID-zertifiziert für Beratung bei Gametenspende

Ulrich Simon, Jg. 65, Familientherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Beide sind Eltern nach Samenspende und Mitbegründer von di-familie.de und DI-Netz e.V.

Von Silke|2017-06-12T02:10:43+02:00Letzte Änderung: 12. Juni 2017|

Buch von Andreas Bernard Kinder machen

Das Buch von Andreas Bernard „Kinder machen“ kann gegenwärtig für einen sehr günstigen Preis bei der Bundeszentrale für politische Bildung erworben werden.

Andreas Bernard „Kinder machen – Neue Reproduktionstechnologien und die Ordnung der Familie Samenspender, Leihmütter, Künstliche Befruchtung“

Buch Kinderwunsch Andreas Bernard Kinder machenNeu: Coverbild Kinder machen

Schriftenreihe (Bd. 1479)

Inhalt – Buch von Andreas Bernard „Kinder machen“

Die Anzahl der Kinder, die mithilfe der Medizin gezeugt werden, steigt stetig. Zugleich werfen Verfahren wie künstliche Zeugung, Samenspende oder Leihmutterschaft ethische, soziale und rechtliche Fragen auf und werden entsprechend kontrovers diskutiert. Welche medizinischen Möglichkeiten stehen zur Verfügung? In welchen sozialen Lagen, bei welchen medizinischen Befunden werden sie eingesetzt? Welche sozialen und rechtlichen Folgen hat die medizinisch assistierte Befruchtung für die Kinder, die so gezeugt wurden oder deren biologische Eltern nicht ihre sozialen sind? Wie stehen Mediziner, Psychologen und Juristen ihr gegenüber? Welche Motive haben Samenspender, Ärzte und Leiheltern für ihr Handeln? Andreas Bernard hat innerhalb und außerhalb Deutschlands Ärzte und Eltern, Psychologen und Juristen befragt. Er erläutert, auch für Laien verständlich, die Geschichte und Gegenwart der Reproduktionsmedizin und ihre Auswirkungen auf das, was wir Familie nennen.

 

Von Silke|2020-12-18T00:27:53+02:00Letzte Änderung: 18. Dezember 2020|

Drei-Eltern-Babys?

Das Oberhaus in Großbritannien hat einem medizinischen Verfahren zugestimmt, mit dem ein Kind künftig drei genetische Eltern haben kann. Die von britischen Forschern entwickelte gentechnische Methode zielt darauf ab, bei einer künstlichen Befruchtung die Weitergabe von schweren Erbkrankheiten wie Muskelschwund zu verhindern, die auf einem Defekt der Mitochondrien-DNA beruhen. Diese sitzt im Plasma der weiblichen Eizelle. Bei dem Verfahren tauschen Mediziner die defekte DNA gegen die gesunde DNA einer erblich nicht belasteten Spenderin ein.

Zeit Online berichtet und verweist auf weitere Artikel, die das Verfahren genauer darstellen.

 

Von Silke|2017-06-12T02:10:44+02:00Letzte Änderung: 12. Juni 2017|

Kosten Künstliche Befruchtung bei Unverheirateten

Die Kosten einer Künstlichen Befruchtung bei Unverheirateten sind steuerlich absetzbar.
Sowohl Arztrechnungen als auch die Kosten für Medikamente oder die Fahrtkosten zu den Behandlungen können als Krankheitskosten abgesetzt werden.
Für unverheiratete Paare zahlen die gesetzlichen Krankenkassen keine künstliche Befruchtung. Das hat das Bundessozialgericht vor kurzem entschieden.
Die hannoversche Allgemeine stellt jetzt klar, dass nicht verheiratete Paare die Ausgaben für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben können. Sie lassen sich bei den Krankheitskosten geltend machen, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin. Er verweist auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: III R 47/05).

BDL-Geschäftsführer Erich Nöll rät, diese Möglichkeit schon bei der Behandlung einzuplanen. So muss der Partner, der keine Kinder bekommen kann, die Behandlungskosten auch bezahlen. Nur dann können sie auch bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung ist auch, dass die Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung mit den Richtlinien der ärztlichen Berufsordnungen übereinstimmen.

Außerdem sollten betroffene unverheiratete Paare auf jeden Fall einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellen – auch wenn sie wissen, dass er abgelehnt wird. Damit wird die Zwangsläufigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung untermauert, der Ablehnungsbescheid der Krankenkasse beweist das der Steuerbehörde. Neben den Arztrechnungen können dann auch Kosten für Medikamente oder die Fahrtkosten zu den Behandlungen als Krankheitskosten abgesetzt werden.

Von Silke|2021-03-30T03:55:00+02:00Letzte Änderung: 30. März 2021|
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