Kinder haben das Recht zu erfahren, von wem sie abstammen – und zwar ohne ein Mindestalter. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden.

Es gibt mittlerweile zahlreiche Berichte zum Urteil. In manchen wird leider missverständlich dargestellt, dass das Risiko für Spender steigt, unterhaltspflichtig zu werden. Dieser Zusamenhang ist so nicht richtig. Es besteht eine hohe juristische Hürde, bis der Spender als juristischer Vater festgestellt wird.

Hier kommen nun einige Links, um sich bei Interesse in das Thema einzulesen:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=70043&pos=0&anz=14