Unverheiratet und Kinderwunsch? Niedersachsen hilft mit Zuschuss

In Zusammenarbeit mit dem Bund unterstützt nun auch Niedersachsen Paare, die eine Kinderwunsch Behandlung benötigen und unverheiratet sind. Denn Paare mit unerfülltem Kinderwunsch entscheiden sich oftmals für eine Kinderwunschbehandlung. Allerdings geht jede künstliche Befruchtung mit einem erheblichen Kostenaufwand einher. Da die gesetzlichen Krankenkassen nur die Kinderwunschbehandlungen von Ehepaaren bezuschussen, mussten Paare, die unverheiratet sind, bisher die Kosten selbst tragen.

Finanzielle Förderung für Paare, die unverheiratet sind

Auf diese Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren reagierte der Bund bereits im Januar 2016.

„Der Kinder­wunsch von Eltern darf nicht am Geld scheitern“, sagte Familien­ministerin Schwesig bei der Vorstellung der Förderung für Unver­heiratete.

„Deshalb müssen wir Paare mit unerfülltem Kinder­wunsch unterstützen – egal, ob sie verheiratet sind oder nicht.“

Es sei nicht zeitgemäß, unver­heiratete Paare dabei anders zu behandeln als Verheiratete.

Im Januar 2016 erweitert der Bund die Bundesförderrichtlinie zur „Unterstützung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“ auf Paare, die unverheiratet sind.

Auch Unverheiratete sollen einen staatlichen Zuschuss bei künstlicher Befruchtung erhalten.

Grundlage dieser Unterstützung ist die Bundesrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion. Mit dieser Richtlinie stellt der Bund seit dem 01.04.2012 ungewollt kinderlosen Ehepaaren Zuschüsse bei Kinderwunschbehandlungen zur Verfügung.

Finanzielle Unterstützung durch Bund und Land

Voraussetzung für eine ergänzende finanzielle Hilfe ist die Kofinanzierung durch das Bundesland, in welchem das unverheiratete Paar lebt.

Dazu bedarf es einer Kooperation zwischen Bund und Bundesland. Weiterhin muss jedes Bundesland ein eigenes Landesprogramm zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen unterhalten.

Bisher gibt es diese Kooperation für Paare mit Kinderwunsch in folgenden Bundesländern:

  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Thüringen
  • Sachsen-Anhalt
  • Sachsen
  • Berlin

Neu kommt nun das Bundesland Niedersachen hinzu.

Wer erhält eine Förderung?

Grundsätzlich können Paare eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn:

  • sie im Bundesgebiet ihren Hauptwohnsitz haben,
  • dort eine Reproduktionseinrichtung nutzen und,
  • im übrigen die weiteren Voraussetzungen des § 27a SGB V erfüllen.

Wie hoch ist die Förderung?

Je nach Bundes­land bekommen Paare, die unverheiratet sind, einen Zuschuss in Höhe von bis zu 12,5 Prozent der Behand­lungs­kosten für die erste bis dritte Kinderwunsch Behandlung.

Beim vierten Versuch gibt es bis zu 25 Prozent.

Verheiratete mit Kinder­wunsch erhalten mehr Hilfe

Die staatlichen Zuschüsse für unverheiratete Paare  sind geringer als die Hilfe, die Verheiratete von ihrer gesetzlichen Krankenkasse und vom Staat bekommen.

Die Zuwendungen vom Staat ergänzen bei Ehepaaren die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die laut Gesetz mindestens die Hälfte der genehmigten Behandlungskosten erstatten müssen.

Die Zuwendungen reduzieren bei Ehepaaren den verbliebenen Eigenanteil nach Abzug der Kostenübernahme durch die Kasse.

Ehepaare erhalten pro Versuch 25 Prozent. Im Vorfeld übernimmt aber die Krankenkasse vom ersten bis zum dritten Versuch mindestens 50 Prozent der Behandlungskosten, so dass ein geringerer Eigenanteil bezuschusst wird.

Bei Paaren, die unverheiratet sind, reduzieren die Zuschüsse die Selbstkosten, die in der Regel die kompletten Behandlungskosten umfassen.

Unverheiratet und Kinderwunschbehandlung : Ein Rechenbeispiel

Hat ein verheiratetes Paar nach der Abrechnung mit seiner Krankenkasse noch 1.000 Euro Eigenanteil zu bezahlen, übernimmt der Staat einen Anteil von 250 Euro.

Bei einem unverheirateten Paar, das 2.000 Euro allein tragen muss, zahlen Bund und Land zusammen 12,5 Prozent, das sind 250 Euro.

Gleichgeschlechtliche Paare werden nach einer Anfrage beim Familienministerium nicht unterstützt.

Weitere Informationen findest du auf dem Informationsportal Kinderwunsch des Bundes­familien­ministeriums.

Dort findest du auch eine Auflistung der Bundesländer mit eigenen Förderprogrammen und den Kontaktdaten.

Es bleibt zu hoffen, dass alle anderen Bundesländer nachziehen und die Erweiterung für Paare, die unverheiratet sind, umsetzen.

Herzliche Grüße

Silke

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