Was Du aus schwierigen Zeiten lernen kannst

Was kannst Du aus schwierigen Zeiten wie der Kinderwunschzeit lernen?

Es war einmal ein Mann, der hatte vier Söhne. Er wollte, dass seine Söhne lernen, nicht allzu schnell zu urteilen. Darum sandte er sie alle vier mit einer Aufgabe hinaus. Sie sollten sich einen weit entfernten Birnbaum anschauen.

Der erste Sohn ging im Winter hin, der zweite im Frühling, der dritte im Sommer und der jüngste Sohn im Herbst.

Als sie alle zurückgekommen waren, rief der Vater sie zusammen und bat sie, zu beschreiben, was sie gesehen hatten.

Der erste Sohn sagte: “Der Baum war kahl und hässlich, gebeugt und krumm.“ Der zweite Sohn sagte: „Nein, er war bedeckt mit frischen, grünen Blättern und viel versprechenden Blüten.“

Der dritte Sohn war nicht einverstanden. Er sagte: „Nein, der Baum war mit Blüten übersät, die so süß rochen und so wunderschön aussahen, dass es das Gewaltigste war, was ich je gesehen habe.“

Der letzte Sohn konnte dem allen nicht zustimmen. Er sagte: „Nein, er war voll beladen mit reifen Früchten, voller Leben und Erfüllung.“

Der Vater erklärte seinen Söhnen daraufhin, dass sie alle Recht hätten, weil jeder von ihnen nur eine Saison im Leben des Baumes gesehen habe.

Er sagte: “Ihr dürft keinen Baum oder eine Person nur aufgrund einer einzigen Saison beurteilen und meinen, diese Saison würde euch schon alles über den Baum oder die Person verraten. Denn ihr eigentliches Wesen kann man erst am Ende ermessen, wenn alle Jahreszeiten gelaufen sind.

Wenn du im Winter schon aufgibst, verpasst du die Verheißung deines Frühlings, die Schönheit deines Sommers und die Erfüllung und Ernte deines Herbstes.

Lasse nicht zu, dass der Schmerz einer einzigen Saison die Freude des ganzen Restes zerstört.

Verfasser: Unbekannt

Was Du aus schwierigen Zeiten lernen kannstSilke2024-02-21T09:41:01+02:00

Kinderwunsch im Rentenalter?

Kinderwunsch im Rentenalter?

Eine 65-jährige Grundschullehrerin aus Berlin hat einen Kinderwunsch und lässt sich im Ausland durch Samen- und Eizellspenden künstlich befruchten.

Die künstliche Befruchtung klappt, Annegret R. ist aktuell mit Vierlingen schwanger.

Wenn die Schwangerschaft und Geburt gut verläuft, wäre die Pädagogin die älteste Vierlings Mutter der Welt.

Kinderwunsch im Rentenalter?

Sind hier moralische Bedenken angebracht?

Ist es vertretbar, einer Rentnerin 4 befruchtete Eizellen einzusetzen, um die Chancen auf eine Schwangerschaft zu erhöhen?

In Deutschland dürfen maximal 3 befruchtete Eizellen eingesetzt werden, die Norm ist das Einsetzen von 2 befruchteten Eizellen.

Sicherlich ist die Frage angebracht, ob dieser Kinderwunsch gut für die Kinder ist.

Eine Vierlings Schwangerschaft ist eine Risikoschwangerschaft, sowohl für die Mutter als auch für die Kinder.

Es drohen Komplikationen beim weiteren Schwangerschaftsverlauf und der Geburt. Mögliche körperliche und geistige Beeinträchtigungen können die Folge sein.

Doch selbst wenn alles komplikationslos verläuft: Kann eine 65 jährige Frau Vierlingen gerecht werden?

Kann sie ihre Kinder auf ihrem Weg ins Leben begleiten und schützen?

Und steht ihr noch genügend Lebenszeit zur Verfügung, um ihre Kinder auf ihrem Weg ins Leben zu begleiten?

Kinderwunsch im Rentenalter

 

Dies ist eine Geschichte, die deutlich mehr Fragen als Antworten entstehen lässt und mich persönlich sehr nachdenklich stimmt.

Was helfen Begrenzungen der modernen Reproduktionsmedizin in Deutschland, wenn es mittlerweile einen Reproduktionstourismus gibt und damit eine Vierlings Schwangerschaft bei einer Rentnerin möglich wird?

Wie ist Deine Haltung zu diesem Thema?

 

Kinderwunsch im Rentenalter?Silke2021-04-07T22:28:51+02:00

Uni Heidelberg startet Studie zum Social Freezing

Uni Heidelberg startet Studie zum Social Freezing

Im Zeitraum vom 01. April bis 31. Mai 2015 startet die Uni Heidelberg eine Studie zum Social Freezing mit Hilfe einer Online-Umfrage. Hierbei soll die Meinung von Personen aus unterschiedlichen sozialen und kulturellen Bereichen zum Thema Social  Freezing  erfasst werden.

Als „Social Freezing“ wird ein Verfahren bezeichnet, bei dem nach einer hormonellen Stimulation Eizellen gewonnen und für einen späteren Zeitpunkt eingefroren werden.

Die Vorgehensweise ist insbesondere für Frauen interessant, denen aktuell ein Partner für eine Familienplanung fehlt oder die andere persönliche Gründe haben, um die Familienplanung auf später zu verschieben.

Das Institut für Medizinische Psychologie der Uni Heidelberg bittet um eine rege Weiterleitung und Veröffentlichung dieser Meldung.

Für die Online-Umfrage zum Social Freezing  ist die Meinung möglichst vieler Frauen und Männer gefragt.

Es geht um die individuellen Einstellungen zum Social Freezing, die auf anonyme Weise erhoben werden sollen.

Die Teilnahme an der Umfrage ist unter dem Link www.socialfreezingumfrage.de möglich. Bei Rückfragen steht die Uni Heidelberg gerne jederzeit zur Verfügung.

Hier kommen die Kontaktdaten:

UniversitätsKlinikum Heidelberg
Institut für Medizinische Psychologie
Bergheimer Str. 20, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 – 568148 (-568137)

 

Uni Heidelberg startet Studie zum Social FreezingSilke2021-04-07T22:01:26+02:00

Kündigung nach Künstlicher Befruchtung

Kündigung nach Künstlicher Befruchtung unwirksam

Das Bundesarbeitsgericht hat jüngst entschieden, dass eine Kündigung nach Künstlichen Befruchtung nicht rechtens ist. Vielmehr greift das Kündigungsverbot bereits mit der Einsetzung des Embryos in die Gebärmutter der Frau und nicht erst mit dessen Einnistung.

Relevant ist damit der Zeitpunkt des Embryonenverkehrs und nicht erst die Nidation, also die Einnistung der befruchteten Eizelle (Urt. v. 26.03.2015, Az. 2 AZR 237/14).

Die klagende Arbeitnehmerin gewann damit auch in der letzten Instanz, nachdem ihr schon das Sächsische Landesarbeitsgericht (LAG) Recht gegeben hatte.

Nachdem die Angestellte  ihren Arbeitgeber am 14. oder 15. Januar 2013 von ihrem Kinderwunsch und dem Versuch einer künstlichen Befruchtung (In-vitro-Fertilisation) unterrichtet hatte, sprach dieser ihr am 31. Januar ohne behördliche Zustimmung die Kündigung aus. Der Embryonentransfer war am 24. Januar 2013 erfolgt, die Schwangerschaft der Klägerin wurde am 07. Februar 2013 festgestellt. Hierüber informierte sie ihren Arbeitgeber am 13. Februar 2013.

Das BAG erklärte die Kündigung nach Künstlicher Befruchtung nun für unwirksam und berief sich in seiner Begründung auch auf § 9 Abs. 1 S. 1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Demnach ist eine ohne behördliche Zustimmung ausgesprochene Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft unzulässig, wenn dem Arbeitgeber diese zur Zeit der Kündigung bekannt war oder sie ihm innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.

Gleichzeitig sahen die Richter auch das Benachteiligungsverbot aus § 7 Abs. 1 i. V. m. §§ 1, 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verletzt: Laut einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) könne eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorliegen, wenn eine Kündigung hauptsächlich aus dem Grund ausgesprochen werde, dass die Arbeitnehmerin sich einer Behandlung zur In-vitro-Fertilisation unterzogen habe (Urt. v. 26.02.2008, Az. C-506/06).

Einen derart gelagerten Sachverhalt hatte im vorliegenden Fall bereits das Sächsische LAG festgestellt (Urt. v. 07.03.2014, Az. 3 Sa 502/13).

Mutterschutz gilt damit ab Embryotransfer!

Herzliche Grüße

Silke

 

 

 

 

Kündigung nach Künstlicher BefruchtungSilke2021-04-07T20:27:03+02:00

o2 #MeinBusiness Vote for Kindeshalb!

Kindeshalb Kinderwunschberatung macht gegenwärtig bei dem Businesswettbewerb o2  #MeinBusiness   mit.

Leider genießt die psychosoziale Beratung und Begleitung von Kinderwunschpaaren und Sterneneltern keine große Öffentlichkeit.

Viele Menschen wissen nicht um diese Hilfestellung.

Deshalb suche ich nach Möglichkeiten, Kindeshalb Kinderwunschberatung bekannter zu machen.

Bei dem Business Wettbewerb o2 #MeinBusiness gibt es eine Werbekampagne zu gewinnen.

Meine Bitte an Dich: Unterstütze Kindeshalb mit Deiner Stimme!

Vote for o2 #MeinBusiness Vote for Kindeshalb Kinderwunschberatung!

Jede Stimme zählt!

Den Link, um Deine Stimme abzugeben, findest Du hier

Herzlichen Dank für Deine Unterstützung !

o2 #MeinBusiness Vote for Kindeshalb Kinderwunschberatung
o2 bringt Selbständige mit einer Werbekampagne ins Rampenlicht. Deutschlandweit.
youcando.o2online.de
o2 #MeinBusiness Vote for Kindeshalb!Silke2017-10-09T17:33:04+02:00

„Pille danach“

Die „Pille danach“ ist seit dem 15. März rezeptfrei in Apotheken erhältlich.

Wie wirkt die „Pille danach“? Ist sie eine Art Verhütung oder Abtreibung?

Die „Pille danach“ wird als Notfallkontrazeptivum in solchen Fällen angewandt, in denen eine andere Verhütungsmethode nicht zum Einsatz kam oder eine Verhütung fehlgeschlagen ist, der Geschlechtsverkehr erzwungen wurde und eine Schwangerschaft vermieden werden soll.

Die „Pille danach“ verzögert oder unterdrückt einen noch nicht stattgefundenen Eisprung. Das Medikament greift in den Hormonhaushalt der Frau ein und verschiebt oder verhindert den Eisprung so, dass keine Befruchtung stattfinden kann. Zugelassen zur rezeptfreien Abgabe werden Arzneimittel mit den Inhaltsstoffen Levonorgestrel (LNG) und Ulipristal.

Sollte die Eizelle sich bereits im Eileiter oder in der Gebärmutter befinden, kann nach Aussage der Experten weder die Befruchtung noch das Einnisten in die Gebärmutter verhindert werden.

Nach Angaben des BfArM (Bundesinstituts für Arzneimittel) vom 14.1.2014 führt Levonorgestrel (LNG) nicht zum Abbruch einer bestehenden Schwangerschaft. Es gibt keine Erkenntnisse, so das BfArM, dass eine Einnahme trotz bestehender Schwangerschaft zu einer Schädigung des Fötus führt.

Levonorgestrel, das sich auch in 50fach geringerer Dosis in der „Minipille“ befindet, verhindert, in Abhängigkeit vom Einnahmezeitpunkt, 52% bis 94% der erwarteten Schwangerschaften. Die Wirksamkeit nimmt mit der seit dem Geschlechtsverkehr vergangenen Zeit ab.

Durch die Wirkung von Levonorgestrel wird das Sekret des Gebärmutterhalses zäher. Dies führt dazu, dass Spermien nicht oder nur sehr vereinzelt die Gebärmutter erreichen können. Die schwangerschaftsverhütende Wirkung beruht hauptsächlich hinsichtlich der Verhinderung des Eisprungs, nicht aber die Einnistung der befruchteten Eizelle.

Seit Oktober 2009 ist eine neuere „Pille danach“ zugelassen, sie enthält den Wirkstoff Ulipristal. Er verhindert oder verzögert ebenfalls den Eisprung, sie kann bis spätestens zum fünften Tag nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr, also deutlich länger, eingenommen werden. Zudem verhindert Ulipristal auch die Einnistung der befruchteten Eizelle.

Ulipristal darf nach Herstellerinformationen (HRA Pharma Deutschland zur Pille EllaOne 30 mg) Stand 23.1.2015 nicht eingenommen werden, wenn eine Schwangerschaft bereits besteht.

Die aktuelle Diskussion um die „Pille danach“

Die aktuelle Diskussion macht deutlich, dass Frauen offenbar kein verantwortungsvoller Umgang mit der „Pille danach“ zugetraut wird.

Dabei sprechen die Erfahrungen in unseren Nachbarländern wie beispielsweise Österreich eine andere Sprache. Hier gibt es gute Erfahrungen, die man mit der Freigabe der „Pille danach“ gemacht hat. So ist weder ein sorgloserer Umgang mit der „Pille danach“ oder dem Thema Verhütung zu verzeichnen noch sind besorgniserregende Nebenwirkungen gesehen worden.

Hier kommt eine Graphik aus dem ZEITmagazin via facebook, die mir gut gefällt!

 

Pille danach - Zeitmagazin Kindeshalb Kinderwunschberatung

Pille danach Zeitmagazin

 

„Pille danach“Silke2021-04-09T21:02:40+02:00
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